Das Versprechen "Nach zwölf Monaten ein neues Smartphone" steht für eine Geiz- und Wegwerfgesellschaft, die heute nicht mehr zeitgemäß und erstrebenswert sein darf und ignoriert offenbar jegliche umweltrelevanten Bedenken hinsichtlich Verwendung seltener Erden etc.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9(1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.