Angesichts der immer knapper werdenden Rohstoffe und der giftigen Bestandteile der Smartphones ist es verantwortungslos der Umwelt gegenüber, den Menschen zu vermitteln es sei cool sein smartphone jedes Jahr wegzuschmeißen!
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9(1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.