verbotene Werbung

19.11.2012


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Werbung für Rauchwaren ist meines Wissens nicht zulässig. gesehen: 1020 Wien, Karmelitermarkt, Trafik, über die gesamte Rückseite des Standes.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberats eingestuft. Der ÖWR ist rein für die Inhalte der beanstandete Werbesujets zuständig. Als Selbstregulierungsorganisation liegt es nicht in dessen Aufgabenbereich die Beurteilung der gesetzlichen Grundlage zu übernehmen.