Trafiken geben Plastiksackerln mit Tabakwerbung heraus. M.E. verboten nach geltendem Tabakgesetz, da die Sackerln durch die Stadt getragen werden und die KonsumentInnen damit zu wandernden Werbeträgern werden.
Das gleiche gilt für NIL-T-Shirts, die von KundInnen getragen werden (z.B. an meiner Uni).
Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da Tabakwerbung jetzt schon seit längerem verboten ist.
Danke
www.rauchfreistudieren.at
Der Werberat hat das Verfahren bis zum Abschluss eines verwaltungsbehördlichen Vorverfahrens ausgesetzt.