Fernsehwerbung des Mobilfunkbetreibers "DREI"

07.09.2006


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Ich möchte gegen den derzeit laufenden Spot (ORF SAT1, RTL, RTL II,... (die
Auslandssender jeweils auf der österreichischen Werbeschiene)) Beschwerde führen, da er meines Erachtens drei Straftaten gezeigt werden:

1. Durch den Sturz eines Akteurs mit einem Einkaufswagen in ein Wasser wird
der Gewässerschutz verletzt.

2. Die Verwendung diees Einkaufswagen lässt sicher nicht vermuten, das dieser
dem Akteur gehört, sondern einem Supermarkt. Damit wird die Aneignung fremden Eigentums als Lappalie sugeriert.

3. Das Versenken selbst erfüllt zu schlechter Letzt noch das Delikt der
boshaften Sachbeschädigung.

Da dieser Spot hauptsächlich die Jugend ansprechen soll (auch durch den
Einsaz der Pop-Bardin Stürmer), ist es meiner Ansicht sehr bedenklich, per
Werbung derartige Akionen als so "cool" darzustellen, daß sie per Foto-Handy
aufgenommen und per MMS weiterverschickt werden müssen, nur um die Profitgier
einer Firma zu befriedigen. Wenn das so weiter geht, wird man wohl bald mit
"Happy Slapping" rechnen müssen.

Der Auslöser, warum mir dieser Spot so sauer aufstösst: Ich wohne im Süden
Wiens nahe des Liesingbaches. Und dort findet man alle Augenblicke
Supermarkt-Einkaufwagen im Bachbett, die von verantwortungslosen Jugendlichen
demoliert und hineingewofen werden.

Ich ersuche den Werberat, gegen diesen Werbespot vozugehen und vor allem in
Zukunft etwas kritischer gegenüber auf Sendung gegangene Werbung zu sein.

MfG
Harald Hödl

p.s: Als Auswahlpunkt für "Grund" könnte man noch "Darstellung strafbarer Handlungen" anführen.


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Der Werberat kann hier derzeit nicht einschreiten. Der Beschwerdeführer beschreibt abstrakt diverse Szenen aus mehreren TV SPOTS, ohne die Sujets näher zu bezeichnen.