Neradin - Arzneimittelwerbung

20.03.2024


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Neradin, ein homöopathisches Gebrauchsmittel, wirbt damit, dass es bei Erektionsstörungen wirkt. Das ist falsch und irreführend. Homöopathie wirkt nicht über den Plazeboeffekt hinaus. Für Laien ist das nicht erkennbar