Kinder in der Werbung - Allgemeine Beschwerde

12.03.2024


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung (Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich.

Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.


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Geschätztes Gremium, ich möchte sie ersuchen, der immer häufiger werdenden Praxis des Mitwirkens von Kindern bei Werbespots, die keinerlei Bezug zu für diese „Verbrauchergruppe“ zuordenbaren Produkten haben. Mehr Verantwortungsbewusstsein darf von der Werbebranche wohl erwartet werden.