VW Golf Rabbit 45 - TV-Spot

30.01.2024


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Volkswagen“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten Sujet des Unternehmens Volkswagen für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der beanstandete TV-Spot zeigt zunächst ein kleines Mädchen, das in ihrem Kinderzimmer mit einem Plüschhasen spielt. Daraufhin kommt die Mutter ins Zimmer und kündigt an, sie müssen los, woraufhin das Mädchen aufspringt und ohne den Hasen zum Auto läuft. Sie steigt in das Auto ein und die Familie fährt los. Das Mädchen fährt mit offenem Fenster und streckt ihren Kopf raus. In der letzten Szene ist der Wagen selbst nochmal zu sehen.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass das beanstandete Sujet keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Es ist keine gefährliche Situation erkennbar, da sich das Mädchen jedenfalls nicht gänzlich rauslehnt. Das Werberatsgremium appelliert in diesem Fall stets an die Eigenverantwortung der Eltern.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft ist bei der Werbekampagne „VW Golf Rabbit 45“ nicht erkennbar. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus. 


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Im aktuellen TV Spot von VW, wird der Golf Rabbit beworben. Dabei kommt eine Szene vor, in der ein Kind den Kopf weit aus dem Autofenster hält. Früher haben wir unseren Kindern deutlich gemacht, ihre Hände nicht beim Fenster hinaus zu halte, heute sehen wir solche Spots zur Prime Time im OFR 2. Ich find der Spot reget zum Nachmachen an und das ist gefährlich. Somit ein schlechtes Vorbild. Kann man diesen Spot untersagen? schöne Grüße