NÖ Installateure benutzen Hundewelpen in Spielzeugbadewanne

10.05.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

 


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Im Bezirksblatt Horn, Ausgabe 19 v. 10./11.Mai 2017 ist auf S. 8 eine Werbung der Nierösterreichischen Installateure abgebildet, die einen wie tot aussehenden Welpen, der wenige Tage alt sein muss abgebildet. Ich bitte darum, Werbung, die Tiere als Modell missbraucht zu untersagen - ein Welpe ist kein Spielzeug, das man in einer Badewanne drapiert - er kann sich nicht einmal wehren!