Plakat am Westbahnhof

23.03.2017


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Selbstbeschränkungskodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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 Sehr geehrte Damen und Herren,
im Westbahnhof auf Ebene E1 ist ein Plakat mit folg. Slogan angebracht:

„ DU WILLST HIER AUCH MIT HEISSER WARE DEALEN?“
WIR SUCHEN NOCH WORSCHTDEALER FÜR UNSER TEAM!
Auftraggeber: www.bestworschtintown.at
Ich finde, dass es völlig unangebracht ist, so einen Werbetext zu verfassen.
Mit freundlichen Grüßen