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Beschwerdeablauf

Nach Einlangen einer Beschwerde wird in der Geschäftsstelle die Zuständigkeit geprüft. Wenn die Beschwerde nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates fällt (siehe Verfahrensordnung) oder bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, weist der Österreichische Werberat die Beschwerde ab, informiert jedoch die beschwerdeführende Person, wer sich seiner Angelegenheit annimmt. Wird eine Beschwerde für offensichtlich unbegründet eingestuft, prüft dies der kleine Senat anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft (siehe Verfahrensordnung).  Im Ablauf des Beschwerdeverfahrens wird  in einem ersten Schritt das betroffenen Unternehmen kontaktiert und zu einer Stellungnahme eingeladen. Zeitgleich werden auch die Vertreter/in der AK-Wien Konsumentenschutzpolitik und bei Beschwerden zu geschlechterdiskriminierender Werbung auch die Vertreter/in des Anti-Sexismus-Beirates zu einer Stellungnahme eingeladen. Sollte das betroffene Unternehmen zusagen, die inkriminierte Kampagne zu ändern oder sofort abzusetzen, wird das Verfahren als abgeschlossen erklärt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die vorliegenden Beschwerdeunterlagen an das unabhängige Entscheidungsgremium des Österreichischen Werberates (195 Fachexperten) weitergeleitet. Das unabhängige Entscheidungsgremium entscheidet nunmehr anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, wie die beanstandete Werbemaßnahme zu beurteilen ist. Vom Ergebnis des unabhängigen Entscheidungsgremium werden alle betroffene Parteien per E-Mail informiert. Gleichzeitig wird die Entscheidung auf der Homepage veröffentlicht.

 

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