Neradin

18.03.2024


Bild

Diese Art von Werbung gehört abgestellt....die totale Entwertung von Männern!!!!
Bei Frauenthemen schreien alle auf...
So geht s nicht ??????
Mfg


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Neradin (TV-Spot) keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die klare Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbespot von Neradin für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der Werbespot wirbt für das homöopathische Arzneimittel Neradin das u.a. auch bei Erektionsstörungen eingenommen werden kann. Dabei bringt ein Betroffener durch Methapern wie etwa „mein Motor springt nicht mehr an“, das Problem einem Freund zum Ausdruck. Dieser weist, laut eigener Erfahrung, auf Neradin zur Abhilfe hin. Bestätigt wird die gewünschte Wirkung schließlich von einer weiblichen Darstellerin mit den Worten „so macht’s wieder Spaß“.

Die Werbung lässt keine entwürdigende Darstellung von Personen im Hinblick auf das dargebotene Produkt erkennen. So können laut Werberäten und Werberätinnen, keine Gestaltungen und Aussagen erkannt werden, die Personen aufgrund einer sexuellen Schwäche, diskriminieren oder herabsetzen. Vielmehr wird durch den Spot das Thema Erektionsstörung sensibel angesprochen und mitunter versucht das Thema zu normalisieren. Als ein Lösungsvorschlag wird das beworbene Produkt vorgeschlagen.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht.