Twix

14.03.2024


Bild

De Werbung mit den Bären auf Bezug von Menschen essenden twix fehlen einem de Worte. Asyl Menschen oder dunkle Einwanderer würden wir deutsche bestraft und diskriminiert. SCHÄMT EUCH WER DAFÜR ZUSTÄNDIG IST!!


Bild

Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbekampagne (TV-Spot) von TWIX keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen spricht sich beim beanstandeten Werbesujet unter dem Titel „TWIX - Camping Kampagne“ für keinen Grund zum Einschreiten aus.

In der beanstandeten Kampagne sitzen Zwillingsbrüder auf einem Baumstamm in der Mitte eines Camping-Platzes im Wald. Mit den Worten: „Weißt du, egal ob du dich für links oder rechts entscheidest, beide sind lecker, knusprig und einfach zum Reinbeißen“, blickt ein Bruder verträumt auf die beiden Hälften des aufgerissenen TWIX-Riegels in seiner Hand. Mit denselben Worten sagt eine Bärin zu ihrem Bären-Kollegen, die hinter den Zwillingsbrüdern im Waldgestrüpp stehen: „Weißt du, egal ob du dich für links oder rechts entscheidest, beide sind lecker, knusprig und einfach zum Reinbeißen“. „Und weißt du was ich noch mag..?“, geht die Konversation bei den Zwillingsbrüdern, sowie bei den Bären weiter, „.. das knackige Geräusch.“

Laut Werberäten und Werberätinnen ist der TV-Spot von TWIX klar humoristisch überzeichnet. Es handelt sich um eine übertrieben dargestellte Szenerie, die einerseits durch das sprechende Bären-Paar erkennbar wird, anderseits durch die ident ausgestatteten Zwillingsbrüder, die jeweils auf die zwei „ident leckeren“ TWIX-Riegeln attribuieren.

Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft wird nicht erkannt. Laut Werberatsgremium ist es offensichtlich, dass die Werbung von TWIX keine reale Situation abbildet. Zudem werden weder gewalttätige Handlungen noch unangemessene Verhaltensweisen gezeigt. Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher klar für keinen Grund zum Einschreiten aus.