Neuanfang in den Frühling

10.03.2024


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Die Werbeung Neuanfang in den Frühling finde ich geschmachlos und ekelig


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „Hornbach“ keinen Grund zum Einschreiten.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich bei dem beanstandeten TV-Spot von Hornbach für keinen Grund zum Einschreiten aus. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der beanstandete TV-Spot zeigt zunächst einen Mann, der Schleim-bedeckt aus einem Kokon schlüpft und auf den Boden fällt. Desorientiert richtet er sich auf und entdeckt eine ganze Gemeinschaft, die bereits mit dem Werkeln und Gärtnern begonnen hat. Am Ende wird der Slogan „Jedes Frühjahr ein neuer Anfang“ eingeblendet.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass der beanstandete Spot keine Grundsätze des Ethik-Kodex verletzt. Die seitens der Beschwerdeführer/innen geäußerte Empfindung wie Ekel kann durchaus nachvollzogen werden, verletzt jedoch keine ethisch-moralischen Aspekte des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich daher für keinen Grund zum Einschreiten aus.