geschmacklos und frauenverachtende Radiowerbung von XXX-Lutz

14.02.2024


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In der aktuellen Radiowerbung zum Valentinstag 2024 wirbt die Firma XXX-Lutz damit, dass eine Frau sich für ein Gratisessen wieder mit ihrem Exfreund verabredet, der sie 4 Mal betrogen hat darunter auch die Mutter der Frau und ihr Vater. Ich habe noch nie so eine geschmacklose und Frauen verachtende Werbung gehört. Wie kann man suggerieren, dass ein Gratismenü in einem Möbelhaus es wert wäre um seine Würde als Frau aufzugeben. Sehr schräg.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme des Unternehmens „XXXLutz“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Werberätinnen und Werberäte sehen im Hinblick auf die beanstandete Werbemaßnahme den Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem den Artikel 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze, als nicht ausreichend sensibel umgesetzt. Auch der Junge Werberat, bestehend aus 15- bis 29-jährigen SchülerInnen, StudentInnen sowie VertreterInnen der Kommunikationsbranche, spricht sich für eine Sensibilisierung aus.

Im beanstandeten Radio-Spot hört man eine Dame, die ihrem ehemaligen Freund eine Sprachnachricht hinterlässt. Dieser dürfte sie mehrmals betrogen haben, unter anderem mit ihren beiden Eltern. Nichtsdestotrotz fragt sie ihn nach einem Valentinstags-Date, um ein Gratisessen zu erhalten.

Die Werberäte und Werberätinnen geben an, dass der beanstandete Radio-Spot eine klare satirische Überzeichnung darstellt. Nichtsdestotrotz hantiert der Spot mit Rollenklischees, die in Zukunft sensibler handgehabt werden sollten.

Um keinen herabwürdigenden Eindruck hervorzurufen, spricht der Österreichische Werberat die Empfehlung aus, bei zukünftiger Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen.

Eine nicht ausreichend sensible Umsetzung anhand des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.

1.2. Ethik & Moral

1.2.2. Werbung hat die menschliche Würde und Unversehrtheit der Person zu achten und darf diese nicht verletzten.

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

2.1.3. Personen auf abwertende, verächtlich machende oder verspottende Weise dargestellt werden;