Nutzung von Einkaufsdaten für weiterführende Angebote (ASchwangerschaftsprodukte und babykleidung)

25.01.2024


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Auf Grund eines Kaufes von Schwangerschaftsstrumpfhosen vor Weihnachten erhielt ich vom Online Shop heute weiterführende Angebote: für Kinderkleidung. Leider war ich nie schwanger sondern trage diese Kleidung nur, weil sie meiner Körperform besser entspricht. Ich halte dies höchstgradig fragwürdig, was wäre, wenn ich entweder einen unerfüllten Kinderwunsch hätte, eine Fehlgeburt oder sonstiges. Gleichzeitig wird damit suggeriert, dass nur weil ich ein vorhandenes Produkt, dass meinem Körper besser entspricht den Makel habe, dass ich schwanger sein muss.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.