ASFINAG

18.01.2024


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Ich möchte mich hiermit ausdrücklich bei Ihnen über missbräuchliche Werbepraktiken der ASFiNAG bei der Jahresvignette beschweren.

Die Kalenderjahresvignette wird an den Mautstellen Karawenken und St. Michel als „12-Monats-Vignette“ beworben. Direkt neben den 1-Monats- und 6-Monats-Vignetten.

Meines Wissens gilt die 1-Monats-Vignette nicht für einen Kalendermonat. Die 12-Monats-Vignette gilt jedoch für ein Kalenderjahr. Aufgrund dieser Täuschung habe ich innerhalb von 9 Monaten nach dem Kauf eines 12-Monats-Tickets 3 Tickets erhalten (aufgrund der langen Lieferzeit). Dies ist die Definition von falscher Werbung und der Grund für die Existenz Ihrer Organisation. Ich schätze Ihre Untersuchung dieser Angelegenheit.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.