Irreführende Werbung

10.02.2017


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Das Geschäft "DXXXXX" in der SCS,  machte jedenfalls am Sa., 4.2.2017 vormittags auf den im Eingangsbereich befindlichen menschgroßen Diebstahlsensoren Werbung mit "ALLES - 50%" - siehe dazu mein Foto als Beilage. Es gibt keinen weiteren Hinweis auf der Werbung, keine Einschränkung. Im Innenbereich hingen große, ebenfalls rote Tafel von der Decke, Format geschätzt A1, mit der gleichen Werbung, ebenfalls ohne Zusatz. Nach dem Aussuchen eines Kleidungsstückes muss man von der Verkäuferin allerdings erfahren, dass "ALLES" nicht "ALLES" heißt sondern "ALLES bis auf diesen Rest". Weiter innen im Geschäft, in einem anderen Bereich, befinden sich dann A4-große Hinweise, lt. denen die 50% nicht für die aktuelle Saisonware gilt. Als nicht zuständig/nicht klagsfähig bezeichneten sich in dieser Angelegenheit bereits: Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb VKI Polizei Innenministerium Bundeswettbewerbsbehörde Wirtschaftsministerium