Glock's

18.01.2017


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Geschätzter Werberat, seit einigen Tagen ist auf mehreren Plakatwänden in Villach das beigefügte Werbe-Sujet des "Glock-Horse-Performance-Centers" angebracht. Ich möchte auf die Paragraphen 1.2.1. (Werbung trägt soziale Verantwortung), 1.3.1.1. (Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.), 1.3.1.5. (Werbung darf weder Angst noch Furcht erzeugen. Angst - und Furcht erregende Darstellungen und Aussagen dürfen nur dann erfolgen, wenn sie zu einem klugen, vernünftigen, rechtskonformen und sicheren Verhalten animieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Furcht -und Angst erregende Darstellungen in einem angemessenen Verhältnis zu der jeweiligen realen Gefährdung zu stehen haben.) 1.3.1.6 „Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig zu beurteilen sind.“ und vor allem auf den Paragraphen 1.3.1.7. ("Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.") im Ethik Kodex des Werberates hinweisen, die sich in meiner Wahrnehmung in dieser Bewerbung nicht wiederfinden. Ich möchte auch an Entscheidungen des Werberates vom 26.01.2016 und 09.06.2016 fast das selbe Sujet betreffend# erinnern, in der die: "Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel" ausgesprochen wurde.


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Der Österreichische Werberat hat das Unternehmen nochmals kontaktiert und auf die bereits getroffene Stopp-Entscheidung hingewiesen und um Kooperation ersucht. Auch das Medienunternehmen wurde von uns kontaktiert und zur Kooperation aufgerufen.