Amorelie Werbung

06.01.2017


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Zu unmöglichen Uhrzeiten auf allen Kanälen wird der Eichelschmeichler beworben


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Das Unternehmen hat von sich aus die beanstandeten Sendezeiten geändert. Der beanstandete Werbespot wird ab 20 Uhr ausgestrahlt. Die Verfahrensordnung sieht in diesem Fall vor, dass das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen ist. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Österreichische Werberat dankt dem Unternehmen für die Kooperation und rasche Reaktion.