Ohrenschmerzen durch TV-Werbung

26.11.2016


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Bereits im Vorjahr musste ich ein Schlichtungs-verfahren wegen der Zertrümmerung eines Handy´s (T-Mobile-Werbung) einleiten, weil ich danach 3 Wochen lang Ohrenschmerzen hatte (Körperverletzung dirch TV-Werbung). Leide an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit und bin auf eine Funktonverbindung vom Fernseher an meine Hörgeräte angewiesen. Ab 85 dB wird sofort ein beidseitiges Lärmtrauma ausgelöst, Die Zwischenschaltung eines Dimmers durch den ORF ließ aber leider nicht den nötigen Erfolg zu. Nun lässt der Werberat wieder zu, dass MÖMAX eine Werbung ausstahlen darf, wo mit einem Hammer auf eine Tischplatte geschlagen wird und bei mir wieder Ohrenstechen und Ohrendruck auslöste. Bitte nehmt doch auf die hörbehinderten Personen Rücksicht, welche auf Kopfhörer odgl. angewiesen sind und meist auch an Lärmüberempdindlichkeit leiden. Schaue mir z.B. keine Krimi´s oder Westernfilme an, weil da ja geschossen wird. Aber in einem Werbefilm müßte man ja nicht mit Schlag- oder Schußgeräuschen rechnen. Man ist als Hörbehindeter ja auf das Fernsehen angewiesen, weil man sich wegen des Mankos fast aus der Öffentlichkeit zurückziehen muss, da man zu oft nachfragen muss, was gesagt wurde. BITTE um RÜCKSICHTNAHME. Oder ist der ORF so sehr auf die Werbegelder angewiesen, dass er jede noch so blöde und wie in meinem Falle auch Körperverletzende Werbung annehmen muss? Mfg


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat fungiert hier als Sprachrohr zwischen Konsumenten und Unternehmen um Sensibilisierung zu erzielen.  Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.