die Frau ist in sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt, beinträchtigt vor allem M ädchen in ihrer Entwicklung, degradiert die Frau zum Sexobjekt.
Das Unternehmen hat nach Kontaktaufnahme seitens des Österreichischen Werberates, das beanstandete Sujet entfernt und zugesichert dieses nicht mehr zu verwenden. Wir danken für die Kooperation. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.