o.b.

29.10.2016


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Die Beschwerde bezieht sich auf zumindest zwei sexistische, teils chauvinistische Postings der
o.b. de -Facebook -site. (siehe Anhang) Auch wenn die Zielgruppe wahrscheinlich junge Mädchen sind, empfinde ich diese Postings als elaboriert denkende Frau zutiefst verletzend und diskriminierend. Sie vermitteln ein extrem reduziertes und chauvinistisch -männliches Bild vom
Frausein. Mit dieser Art von Werbung möchte ich im öffentlichen Raum nicht konfrontiert sein.
Freundliche Grüße,




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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.