sexistische werbung - calzedonia

22.10.2016


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die Frau ist in sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt und das im öffentlichen Raum vor dem Eingang des Bezirksamtes Margareten. Ebenso das Palmers Plakat, das bereits die Grenze zur Pornografie überschritten hat.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der Österreichische Werberat die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.