Horror Night - Discothek Postkutsche Mattsee

09.10.2016


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Sehr geehrte Damen und Herren, an den Ortseinfahrten von Seekirchen am Wallersee und Eugendorf wurden 2 Banner an den Durchzugsstraßen aufgestellt, die eine "Horror Night" durch ein erschreckend gestaltetes Bild mit einer zerschnittenen Hand und einer darin steckenden Schere sehr anschaulich bewerben. Wir sehen in diesem Bild einerseits eine Gefährung des Straßenverkehrs durch übermäßige Ablenkung bzw. sogar eine mögliche Schreckreaktion der Verkehrsteilnehmer, als auch eine für Kinder nicht zumutbare Darstellung von Gewalt. In diesem Verkehrsabschnitt herrscht zu allen Tageszeiten reger Verkehr, als Eltern sind wir der Ansicht, dass Kindern und Jugendlichen ein solcher Anblick absolut nicht zumutbar ist und auch einen Verstoß gegen das Jugenschutzgesetz darstellt, da diese Darstellung eine kriminelle Handlung von menschenverachtender Brutalität bzw. Gewalt verherrlicht bzw. darstellt. Auch auf dem Banner ist der Teilnehmerkreis ab 21 Jahren angegeben. Wichtig: Wir bitten um UMGEHENDE ENTFERNUNG dieses Banners, da die Veranstaltung bereits am 31.10.2016 (Halloween) stattfindet! Möglicherweise sind im Umkreis von Mattsee auch noch weitere Banner aufgestellt. Mit freundlichen Grüßen,


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Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme – das Beschwerdeverfahren sieht vor, dass betroffene Unternehmen Stellung zu den Beschwerden nehmen können - sofort das beanstandete Sujet überklebt. Des Weiteren hat das Unternehmen zugesichert, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass keine Werbemaßnahmen vorgenommen werden, die dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht entsprechen.

Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer sofortige Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen, keine weitere Behandlung der Beschwerde vor, daher wird das Verfahren hiermit abgeschlossen. Wir danken dem Unternehmen für die gute Zusammenarbeit.