A1-Du kannst alles / Kurier20160912 Seite 3

12.09.2016


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Obwohl in den Medien über Internetsucht etc. berichtet wird, wird hier ein offensichtlich minderjähriges Kind zum Zielobjekt einer Kampagne. Sowohl der Inserent als auch das Printmedium verstossen m.E. gegen Z 28 des Anhang des UWG.


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Das Unternehmen hat das beanstandete Sujet ab sofort nicht mehr in Verwendung. Des Weiteren hat das Unternehmen zugesichert, in Zukunft verstärkt darauf zu achten, dass keine Werbemaßnahmen vorgenommen werden, die dem Ethik-Kodex der Werbewirtschaft nicht entsprechen.
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer sofortige Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen, keine weitere Behandlung der Beschwerde vor, daher wird das Verfahren hiermit abgeschlossen. Wir danken dem Unternehmen für die gute Zusammenarbeit.