Ich habe einen Wahlwerbebrief der ÖVP füe die Wahl im 2 Wiener Gemeindebezirk bekommen, obwohl ich ein keine Werbung Sticket angebracht habe.
Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates (siehe Verfahrensordnung Pkt. 2.4. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich dieser Angelegenheit annimmt. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.