Wessenthaler Betonwaren Preisliste

12.08.2016


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Die Wessenthaler Betwonwaren Preisliste zeigt auf der Vorder- und Rueckseite sowie auf einer Innenseite zwei weibliche Models in verfuehrerischen Posen vor einem Baufahrzeug, bzw. auf einem Muellschrank der im Betreff genannten Firma. Beide Models sind stark geschminkt und tragen High Heels. Unter ihren in der Taille eng geguerteten Latzhosen sieht man ihre Unterwaesche, vor allem der weisse BH der Dame auf der Vorderseite ist sehr knapp und kaum von ihrer Kleidung verdeckt. Die aufreizenden und unzweckmaessigen Outfits der beiden Damen, sowie ihre Posen lassen nicht erkennen dass sie im Baugewerbe taetig sind, und das sollen sie auch nicht. Ihre Praesenz ist ein billiges Manoever um Aufmerksamkeit zu erregen. Es ist zu hoffen dass dieser Schuss auch bei maennlichen Kunden nach hinten losgeht. Diese Darstellungsweise ist nicht nur absolut irrelevant fuer das Produkt, sie ist auch irritierend. Es ist kein Geheimnis dass Frauen im Baugewerbe unterrepraesentiert sind und es schwerer haben ernst genommen zu werden als ihre maennlichen Kollegen. Dennoch oder gerade deswegen haben sich Wessenthaler Betonwaren fuer eine Darstellungsweise entschieden, die sexistische Stereotypen bedient und verstaerkt. Dieser Prospekt ist absolut inakzeptabel. Die Firma sollte dafuer geruegt werden und die Broschuere aus dem Netz nehmen sowie gedruckte Exemplare vernichten, und diese mit einer Broschuere ersetzen die dem Produkt gerecht wird und ohne sexistische Darstellungen auskommt. http://www.wessenthaler.com/wp-content/uploads/2013/09/Betonpreisliste_2014.pdf

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Ich beziehe mich auch auf die Preisliste von 2015. Die selbe leicht bekleidete Dame in einer Betonroehre hat auch nichts mit dem Produkt zu tun.

Ich moechte meine Beschwerde ausserdem auf die Verwendung des Fotos einer Dame im roten Kleid in verfuehrerischer Pose auf der Startseite der Firma, sowie auf die gesamte Rubrik Fotoshooting unter 'Galerien' erweitern, die fuer einen Reizwaescheversand adaequat waere und auf einer Webseite fuer Baumaterialien nichts verloren hat. Ich danke Ihnen.

 


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahmen des Unternehmens „Wessenthaler Baustoffvertriebsgesellschaft m.b.H“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) nicht sensibel genug gestaltet wurde.
Die Werbelinie des Unternehmens bedient sich freizügig gekleideter Damen, die in erotisierender Form in die Sujets eingebunden sind. Auch wenn Die Darstellungen ästhetisch umgesetzt wurden, so konnte von den Werberäten und Werberätinnen kein Zusammenhang mit dem beworbenen Warensortiment gesehen werden.

Insbesondere die Kombination von knappen Outfits und verführerischen Posen wurde als kritisch empfunden. Die Protagonistinnen fungieren damit bewusst als erotischer Blickfang und werden rein auf ihre Sexualität reduziert.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.

1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;