Anfrage bzgl. Werbeaussagen

20.07.2016


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Schönen Abend!
Ich wende mich an Sie mit einer Frage bzgl. Werbeaussagen in der Fleisch- & Wurstwarnindustrie. Nämlich ab wann darf ein Produkt aus einem Bundesland sein (zB. ein Produkt aus Tirol) jedoch die Rohstoffe (Fleisch) aus ganz Österreich kommen?

Besten Dank im voraus für Ihre Mühen


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Die Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon informiert und auch welche Institution sich dieser Angelegenheit annimmt.