Sexistische flitzer in der Pause der Fußballspiels Portugal gegen Wales 6.7. 22:00
Schockierend entwürdigend
Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen
Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der
Österreichischen Werbewirtschaft.