Sexistische bet-at-home Werbung

21.06.2016


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Die bet-at-home-Kampagne auf derzeit allen Kanälen stellt Frauen als bloßes Lustobjekt dar. Der Zusammenhang, Fußballwetten mit einer nackten Frau mit Ball im Arm zu bewerben, erschließt sich mir nicht... Im Stadion spielen bekleidete Männer. Ich erachte diese Kampagne nicht nur als geschmacklos, sondern auch als komplett aus der Zeit gefallen. Wir haben 2016! Dieses Sujet ist purer Sexismus und ich fühle mich als Frau dadurch herabgewürdigt. Daher fordere ich den sofortigen Stopp der Kampagne, sowohl Online als auch Print. Trotz Entscheidung des Werberates zum sofortigen Stopp läuft das Sujet weiter - heute (21.6.) zB auch auf der ORF.at Startseite. Dort musste offenbar das Fernglas ein wenig vergrößert werden, um zumindest den Po des Models zu verdecken. Weniger sexistisch ist das Sujet dadurch keineswegs!


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Print- und Onlinesujets des Unternehmens „bet-at-home“ die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.


Begründung:
Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung sowie 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze.


Die Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen bezieht sich in diesem Fall nicht auf die TV-Kampagne sondern auf die davon losgelöste Verwendung eines Key Visuals aus dem Spot in Print-, Plakat- und Online-Medien.
So bedienen sich diese Werbesujets der Darstellung einer nackten Frau die mit dem Rücken zum Betrachter steht. Überdies wird durch die Fernglas-Perspektive der Eindruck des Voyeurismus vermittelt.


Bei der alleinigen Betrachtung der Print- bzw. Onlinesujets konnte von den österreichischen Werberäten und Werberätinnen keine Verbindung zu der französischen Filmkomödie mit Louis de Funés hergestellt werden.


Der eindeutige Sachverhalt einer Blickfangwerbung – gemäß Ethik Kodex dürfen keine Darstellungen von nackten Körpern ohne inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt abgebildet werden - steht im Vordergrund und die weibliche Protagonistin wird rein auf ihre Sexualität reduziert.


Damit wurde ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft gesehen:


2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung:
1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.
1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn
d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.
b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;


1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.