Entscheidung:
Der Österreichische
Werberat sieht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Brauerei
Murau“ keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen.
Im Gesamtzusammenhang wurde erkannt, dass
das beanstandete Plakat die Verbindung der tropischen Ananas-Frucht mit dem
österreichischen Weißbier darstellen soll.
Wenn auch werblich überzeichnet, findet im
Kontext der Tänze sowie traditionellen Kleidung der entsprechenden Länder keine
Abwertung oder Sexualisierung der Samba-Tänzerin statt.