Calzedonia

09.05.2016


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Guten Tag,

ich möchte mich über Erotik in Werbeform an einem Brennpunkt für Schülergruppen beschweren.

Geht diese Art der Werbung überhaupt mit dem Jugendschutzgesetz konform?

Bushaltestellen am Hauptbahnhof, 9500 Villach

Bushaltestellen in der 10. Oktoberstraße, nähe Peraugymnasium

Ich persönlich fühle mich von derartiger Werbung in Übergröße in der Nähe meines Wohnblocks"sexuell belästigt" (Foto im Anhang 11_49_51_Pro).


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.