Verstoß gegen die guten Sitten auf einem Plakat in Gleisdorf

03.05.2016


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Sg. Damen und Herren! Ich habe heute in 8200 Gleisdorf, Neugasse auf Höhe der Firma AVE ein Plakat gesehen wo eine ältere Frau mit ausgestreckten Mittelfingern zu sehen ist - das hat meiner Meinung nach in der Öffentlichkeit nichts verloren und ist geschmacklos. Der Werteverfall ist zwar voll im Gange - ob das unbedingt so sein muss stelle ich in Frage.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Lifestyle-Zentrum“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Eine Vielzahl an Werberäten und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze, 1.2 Ethik und Moral sowie 2.3 Ältere Menschen nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Die Werbemaßnahme bedient sich der Gegenüberstellung einer älteren und einer jüngeren und sportlichen Dame, wobei die ältere Dame mit dem ausgestreckten Mittelfinger eine bewusst abfällige Botschaft kommuniziert. Auch wenn eine werbliche Überzeichnung sowie die Ironie hinter der Botschaft erkannt wurden, ist doch der Grundsatz der sozialen Verantwortung insbesondere eines sittenwidrigen Verhaltens nicht außer Acht zu lassen.

Überdies ist die bildliche Darstellung in Kombination mit dem Slogan „aus alt mach neu“ herabwürdigend gegenüber älteren Personen und suggeriert das Idealbild eines jungen Menschen.

 

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend der nachfolgenden Kodex-Punkte:

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze

4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

 

1.2 Ethik und Moral

1. Werbung trägt soziale Verantwortung.

 

2.3 Ältere Menschen

1. Jede diskriminierende Darstellung und verbale Äußerung über ältere Personen, besonders in Kombination mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, ist zu vermeiden. Im Besonderen dürfen ältere Personen nicht vordergründig naiv, inkompetent oder als ungewollt komisch abgebildet werden.