Sexistische Ladebordwand

02.05.2016


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Die Speditionsfirma Strebel GmbH aus Maria Enzersdorf sollte es nicht nötig haben, mit Damenbeinen im Minirock für die "Kürze der Termine" zu werben. Hier wird der weibliche Körper ganz klar zum bloßen Blickfang reduziert.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens „Strebel Transporte“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.


Begründung:

Eine Vielzahl an Werberäten und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete

Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Das inkriminierte Sujet zeigt nackte Frauenbeine, ohne Oberkörper und Kopf der entsprechenden Person. Insbesondere durch diese Darstellung sowie in Verbindung mit Minirock und Werbeslogan, wurde die Werbemaßnahme nicht sensibel genug umgesetzt. Im Weiteren konnte kein Zusammenhang zwischen nackten Frauenbeinen sowie dem Unternehmen festgestellt werden.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen daher den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend des nachfolgenden Kodex-Punktes:

2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung:

1. Werbung darf nicht aufgrund des Geschlechts diskriminieren.

1.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

 

Hinweis: eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberäten und Werberätinnen hat für einen Stopp der Werbemaßnahme plädiert.