Schnitzel mit Stammbaum

30.04.2016


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Sehr geehrte Damen und Herrn des Werberates, auf eine Inserat im Stadtblatt Salzburg vom April 2016 möchte ich hiermit folgende Beschwerde bei Ihnen einreichen: Ich beziehe mich auf die Einschaltung des AMA-Gastrosiegels auf Seite 12 in der oben genannten Zeitung. Die Anzeige, welche auch als solche eindeutig gekennzeichnet wurde, trägt die Aufschrift „Das Schnitzel mit Stammbaum“. Darüber ist ein Schnitzel in Form von Österreich abgebildet. Die Überschrift lautet: „Herkunftssicherung in Gastronomie und Hotellerie“. Dieser Satz verstößt meiner Ansicht nach gegen die Regelung des österreichischen Werberats zum Thema Ethik & Moral. Es kann angenommen werden, dass mit dieser Aussage die Arbeitskräfte in der Hotellerie & Gastronomie angesprochen werden und dass ausschließlich österreichisches Personal erwünscht ist. Sollte es sich in diesem Fall tatsächlich um einen Verstoß handeln, wäre das im speziellen gegen Punkt 1.2, der da lautet: „Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.“ In Bezug auf diesen Punkt möchte ich Sie freundlich bitten, der Sache nachzugehen und oben genannten Vorfall zu überprüfen.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.