maxima April 2016 BadeFREUDEN

18.04.2016


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Sehr geehrter Werberat!

Ja, das ist sicherlich ein feiner Grat, aber umso mehr finde ich es wichtig, daß auch

diese Feinheiten & für mich eine Frechheit zumindest eine Abmahnung bekommt.

Allein der Titel Badefreuden hat mit der Bildstrecke gar nichts zu tun..... würde mich nicht stören da ich selbst als Künstlerin gerne mit subtilen Mitteln arbeite, hier geht es aber um eine geschmacklose Werbestrategie! Bitte lesen Sie mein e-mail untenstehend & die Antwort der Chefredakteurin Frau Eyb. Wenn man sich schon auszeichnet als Zertifizierte Auftraggeber dann bitte sorgen Sie dafür, daß eben auch sensibilisierte Themen (aktuell Badeanstalten/Vergewaltigungen) als Badefreuden und sei es noch so subtil vermittelt eine Rügge bekommt! Die Argumente sind zwar nicht verwunderlich.........aber das hat mit seriös nichts mehr zu tun.

Siehe http://thomas-sing.de/editorial/1603-maxima oder Maxima bildstrecke Badefreuden besonders seite 42 & 46

wünsch ein angenehmes wochenende & wünsch mir, daß diese Graubereiche ebenfalls in ihrem Werberat abgedeckt werden können

vielen Dank im Voraus


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Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.