Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit gibt es eine Werbekampagne von Puls 4 mit einem
Sujet, auf dem Roland Düringer eine Zigarette raucht (siehe Foto). Diese
Plakate sind zumindest in Wien affichiert. Ob noch andere Werbemittel (z.B.
Printmedien) verwendet werden, kann ich nicht sagen. Dies ist ein Verstoß gegen
das im Tabakgesetz verankerte Werbeverbot, auch wenn das Werbeziel
vordergründig ein anderes ist. Im § 11 Abs. 1 TabakG heißt es: "Werbung
und Sponsoring für Tabakerzeugnisse sind verboten". Außerdem dürfen selbst
Tabaktrafiken nicht mit der Darstellung von rauchenden Prominenten werben(§ 11
Abs. 5 Z 4 TabakG). Es wird damit zumindest gegen Punkt 1 und Punkt 2 der
Grundsätzlichen Verhaltensregeln des Ethik-Kodex des Werberates verstoßen.
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung
geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem
vollendeten 18. Lebensjahr.
2. Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die
gesetzlichen Normierungen strikt beachten.
Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen
Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der
Österreichischen Werbewirtschaft.
Information: Das im Tabakgesetz verankerte
Werbeverbot betrifft nur die Bewerbung von Zigarettenmarken sowie das
Sponsoring davon. Damit ist dieses Plakat rechtlich zulässig.