Puls 4 / Zigarettenrauchender Roland Düringer

17.04.2016


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Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit gibt es eine Werbekampagne von Puls 4 mit einem Sujet, auf dem Roland Düringer eine Zigarette raucht (siehe Foto). Diese Plakate sind zumindest in Wien affichiert. Ob noch andere Werbemittel (z.B. Printmedien) verwendet werden, kann ich nicht sagen. Dies ist ein Verstoß gegen das im Tabakgesetz verankerte Werbeverbot, auch wenn das Werbeziel vordergründig ein anderes ist. Im § 11 Abs. 1 TabakG heißt es: "Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse sind verboten". Außerdem dürfen selbst Tabaktrafiken nicht mit der Darstellung von rauchenden Prominenten werben(§ 11 Abs. 5 Z 4 TabakG). Es wird damit zumindest gegen Punkt 1 und Punkt 2 der Grundsätzlichen Verhaltensregeln des Ethik-Kodex des Werberates verstoßen.

1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

2. Werbung muss gesetzlich zulässig sein und muss die gesetzlichen Normierungen strikt beachten.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Information: Das im Tabakgesetz verankerte Werbeverbot betrifft nur die Bewerbung von Zigarettenmarken sowie das Sponsoring davon. Damit ist dieses Plakat rechtlich zulässig.