Grüss Gott, ich finde, dass die aktuelle Almdudlerwerbung in der ein nackter Mann und eine nackte Frau so gezeigt werden anstössig, dass sie zu weit geht und dies auch was Kinder und Jugendliche angeht bedenklich ist, Ich bitte dem nachzugehen. Danke.
Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen
Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der
Österreichischen Werbewirtschaft.