maxdome "Männer sind Schweine"

28.03.2016


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Am Ostermontag den 27.03.2016 wurde zwischen um 20:45 eine Werbung von der Marke „maxdome“ ausgestrahlt, in der der Satz viel „Männer sind Schweine“. Durch diese Art der Werbung sehe ich mich als Vertreter des männlichen Geschlechtes und mich als Mensch und Mann persönlich beleidigt, miskredititiert und sexistisch diskriminiert sowie die Werbung selbst als geeignet, meinen Kindern ein nachhaltig negativ beeinflussendes Signal zu geben. Damit zeige ich einen Verstoß gegen § 1490 ABGB und § 1330 Abs 1 ABGB.


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Radio-Spots des Unternehmens „Maxdome“ die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Eine Vielzahl an Werberäten und Werberätinnen ist der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, konkret Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) sowie Artikel 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze nicht sensibel genug gestaltet wurde.

Der Radio-Spot der Online-Videothek „Maxdome“ pauschalisiert und verallgemeinert mit der Ansicht „Männer sind Schweine“. Diese Aussage wurde als herabwürdigend und diskriminierend beurteilt, da Männer auf eine abwertende Weise dargestellt werden.

Wenngleich die werbliche Überzeichnung der inkriminierten Aussage erkannt wurde, empfehlen die Werberäte und Werberätinnen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen.

Die nachstehenden Kodex-Punkte wurden nicht sensibel genug bei der Gestaltung des Radio-Spots umgesetzt.

1.1 Allgemeine Werbegrundsätze:

5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.

Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) im Detail:

2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

 

Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Werberäten hat bei dem betreffenden Radio-Spot für einen Stopp der Werbemaßnahme plädiert.