Überraschungseier- Jetzt auch für Mädchen

12.03.2016


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Sehr geehrte Damen und Herren! Besteht die Möglichkeit, gewisse Werbeeinschaltungen in Zukunft nicht mehr auszustrahlen? Ich beziehe mich dabei auf die neue ÜEi- Werbung "Jetzt auch für Mädchen". Vor einigen Tagen war Weltfrauentag, Sie erinnern sich bestimmt. Seit einiger Zeit strahlt der ORF Werbung gegen die Gewalt an Frauen, unter dem Motto "Geht.Gar.Nicht.", aus. Ich verstehe nicht ganz, wie dann die Überraschungsei-Werbung kurz darauf gesendet werden kann? Gewalt gegen Frauen beginnt nicht mit dem ersten Mal Zuschlagen, Gewalt gegen Frauen beginnt bereits beim ersten "du bist ein Mädchen, daher müssen alle Dinge mit denen du spielst und die du anhast rosa sein". Wenn wir jungen Frauen ihr Leben lang einreden, dass sie auf pinke Prinzessinnen und Haarspangerl reduziert werden können, dann werden diese niemals das Selbstwertgefühl entwickeln können, sich gegen körperliche und psychische Gewalt zu wehren. Ich finde es mehr als bedenklich, dass wir im 21.Jahrhundert noch immer diese Einteilung in rosa= Mädchen, blau= Bursche und jede/r der/die das nicht so sieht ist irgendwie komisch, aufrechterhalten. Gerade Kinder sind besonders anfällig für solche Werbungen (nicht, dass sie uns als Erwachsene nicht mehr stark beeinflussen würden), in jungen Jahren ist oft die Fähigkeit zur Reflexion über die Mechanismen, mit denen Werbung in uns weiterarbeitet, einfach noch nicht ausgeprägt. Auch Werbungen sollten gewissen ethischen Grundsätzen folgen und ich denke, dass diese dann nicht das Frauenbild der Dr.Oetker-Spots aus den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts propagieren sollen. Ich würde Sie daher bitten, die "jetzt auch rosa und für Mädchen"- Überraschungsei-Werbung nicht mehr auszustrahlen.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.