Sexistische Werbung

12.03.2016


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Sehr geehrter Werberat! Ich ersuche um Ihr Einschreiten gegen diese Art von sexistischer Werbung in ihrer Reinform. Besten Dank!


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Der Österreichische Werberat ist bei werblichen Darstellungen und Aussagen, die möglicherweise gegen das Bundesgesetz Unlauterer Wettbewerb (UWG) verstoßen, nicht handlungsbefugt. Der/die Beschwerdeführer/in wurde darüber in Kenntnis gesetzt und an die dafür zuständige Stelle weitergeleitet.