Ich bin troz mehrer Schwierigkeiten in den Elternkarez Model 20+4 wie von unser Regierung empfohlen gegangen!
Es gibt zu diesen Thema sehr viel Vorbehalte in der Öffentlichkeit, und dann ist ein so unnötier Werbespot im Öffentlichen Rundfunk zu sehen wo MÄNNER VERARSCHT werden die sich um ihre Kinder kümmern!
Ich warte nur darauf bis ich angesproch werde ob es bei mir zu Hause so zugeht!
Ich finde das unnötig und respektlos gegenüber Personen die sich um Ihre Kinder kümmern!
Entscheidung:
Der Österreichische Werberat sieht im Falle
des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens Mömax keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen
konnte keine Verletzungen des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkennen.
Der TV-Spot stellt in werblich überzeichneter
Form die Betreuungsstätte der „Männernannies“ anlässlich der
Möbelhaus-Eröffnungsfeier dar. Wenngleich die Frage und Diskussion des „Guten
Geschmacks“ von einem Großteil der Werberäte und Werberätinnen nachvollzogen
werden kann, ist sie nicht Teil der Entscheidungskriterien des Ethik-Kodex der
Werbewirtschaft. Nach den objektivierbaren Kriterien des Ethik-Kodex steht
weder die bildliche Darstellung noch die Wortwahl im Konflikt mit den
Bestimmungen des Kodex.
Hinweis: Eine nicht unerhebliche Anzahl an
Werberäten und Werberätinnen spricht sich für eine Sensibilisierung, einige für
einen Stopp der Werbemaßnahme aus. In diesem Sinne rät die Geschäftsstelle dem
Unternehmen dringend in Zukunft von Werbemaßnahmen dieser Art Abstand zu
nehmen. Siehe nachstehende Punkte des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft:
1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer
Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor
dem vollendeten 18. Lebensjahr.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein
anerkannten guten Sitten verstoßen.
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen
verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität
oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.