bet at home Eishockeywerbung

28.02.2016


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Bei dem aktuell auf Servus TV wieder laufenden Werbespot checkt ein Eishockeyspieler eine Eiskunstläuferin aus dem Bild. Der Spot ist frauenfeindlich und gewaltverharmlosend. Insbesondere in der aktuellen politischen Situation ist er absolut unpassend, da er Gewalt gegen Frauen verharmlost. Der Spot wurde bereits im Herbst vom Werberat behandelt und wurde für wenige Monate aus der Verbreitung genommen. Nun ist er wieder zu sehen. Zuletzt kurz vor der Viertelfinalauslosung am vergangenen Montag auf Servus TV und auch am 26.02. beim Spiel Vienna Capitals vs. VSV um 19.34; 20.37 und 21.16 Uhr.


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Entscheidung:
Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten TV-Spots des Unternehmens „Bet at home“, die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:
Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, ins besonders des Artikels 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) und des Artikels 1.3 Gewalt.
Vor allem die in der Beschwerde angeführte „Verharmlosung geschlechtsbasierter Gewalt“ konnte von den Werberäten und Werberätinnen nachvollzogen werden. Auch wenn in einer im Hockey-Sport üblichen Weise „gecheckt“ wurde und dies, laut Stellungnahme des Unternehmens, dem üblichen Körpereinsatz in dieser Sportart entspricht, kann die verwendete Darstellung des Bodychecks nicht nachvollzogen werden, erfolgt doch das gewaltsame Wegstoßen der Eiskunstläuferin nicht im Rahmen eines Eishockeyspiels.

Überdies bedient sich der Spot den klassischen Geschlechterklischees und Rollenverteilungen. Es wird suggeriert, dass der Mann die Frau dominiert. Daher wird die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt, was gemäß Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft ebenso strengstens zu unterlassen ist.

Die Ethik-Kodexpunkte wurden im Detail wie folgt verletzt:
Artikel 2.1 Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung):
2.1.1.1 Geschlechterdiskriminierung liegt insbesondere vor, wenn
c) Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

Artikel 1.3 Gewalt:
1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen Darstellungen bedienen.
1.1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.
1.2. Es dürfen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die brutales, aggressives, asoziales oder gewalttätiges Verhalten abbilden oder zu solchen Verhaltensweisen ermutigen, diese fördern oder stillschweigend dulden, unabhängig von der Umsetzung (z. B. in der Form von Animation, Comic usw.).

 

HINWEIS: Der ÖWR-Medienpartner servus.tv war im Falle des inkriminierten Spots um eine bestmögliche Lösung bemüht. So wird der kritisierte Werbespot nicht mehr vor 19.30 Uhr eingesetzt - umgesetzt und neu programmiert seit Montag, 14.3.2016. Das Unternehmen bet-at-home hat auf die Weiterführung der Kampagne beharrt.