Irreführung - Homöopathie von Dr. Peithner

25.02.2016


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Bislang habe ich noch nie eine Beschwerde eingereicht, auch wenn ich seit längerem Werberat bin. Aber der heutige Radiospot ist mir sauer aufgestoßen. Die Dr. Peithner KG nunmehr GmbH & Co hat im Radio einen Spot geschalten. Heute vormittag gehört auf FM4. In diesem Spot wird suggeriert, dass homöopathische Mittel einen positiven Einfluß auf die Heilung haben. Allein das verwendete Wording besagt, dass die beiden beworbenen Produkte, z.B. Gripp Heel, Heilung und Linderung versprechen. Dies wird auch noch mit "Studienergebnissen" untermauert. Es ist allgemein anerkannte Lehre, dass Homöopathie keine medizinisch fundierten Prozesse in Gang setzt bzw. Krankheiten heilen kann. Die Kampagne gehört umgehend gestoppt, da ohnehin schon zuviele Scharlatane ihr Unwesen treiben und die Bevölkerung tlw. glaubt, dass Homöopathie wirkt. Zudem ist die Dr. Peithner KG bereits in der Vergangenheit mit ähnlichen Spots unangenehm aufgefallen, siehe hierzu mit Hintergrundinformationen z.B. https://wirklichskeptisch.wordpress.com/2014/12/05/punktgenaue-werbung/ und war auch schon beim Werberat Thema: u.a. http://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=3504


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Der beanstandete Werbespot wurde den Werberäten gemeinsam mit jenem Spot aus 2014/2015 vorgelegt, da es sich scheinbar um die adaptierte Form des Werbespots handelt.

2014/2015 wurde der Spot mit der „Aufforderung zur Sensibilisierung“ entschieden. Bei dem diesjährigen Folgespot ging es nun darum zu bewerten, ob die damals geforderten Änderungen entsprechend umgesetzt wurden.
Nach Meinung von einem Großteil der Werberäte wurde die Abänderung des Spots mit "Ja, die Änderung wurde entsprechend umgesetzt“ bewertet.
Zu den Begründungen:
„Eine Irreführung im Sinne einer Bevorzugung von Homöopathie im Vergleich zur Schulmedizin wurde nicht erkannt. Anders als im Werbespot 2014/2015 wurden zwei Anwendungsfälle (konkrete Beispiele der Wirkungsweise) herangezogen und nicht die verallgemeinernde Darstellung mit der „vermeintlichen Nullmeldung“. Die sehr plakative Darstellung der nicht vorhandenen Nebenwirkungen ist somit entfallen. Darüber hinaus wurde – wie ebenfalls von den Werberäten gefordert - ein Warnhinweis eingefügt.
Einzig die Anfangssequenz „bei der Anwendung wurden punktgenaue und beeindruckende Wirkungen festgestellt“ ist unverändert geblieben. Laut Einschätzung der Werberäte ist eine allgemeine Werbeaussage, welche dazu dient die Aufmerksamkeit auf das Produkt zu lenken; erlaubt und widerspricht nicht den Grundsätzen des Ethik-Kodex.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Werberat ausschließlich für die Einhaltung der Kriterien des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft zuständig ist, nicht aber für die Handhabung des Arzneimittelgesetzes und der dort enthaltenen Regeln für Laienwerbung.“