Verharmlosung

01.02.2016


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Sehr geehrte Damen und Herren!

Wahlslogan sowohl von NPD als auch FPOe: "Die soziale Heimatpartei".

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Der Ex-3. Nationalrats-praesident Martin Graf (FPOe) gehoert der Burschenschaft

Olympia an, die Kontakte zu Rechtsextremen hat.

Burschenschaften durchbrechen das Gewaltmonopol des Staates, diskriminieren,

verfuehren zu Alkoholexzessen (mit Coabhaengigkeiten).

Der aktuelle 3. NR-praesident Hofer (FPOe) stellt das Verbotsgesetz infrage.

FPOe-chef Strache jubelte ueber den Erfolg von Jobbik.

http://www.nachrichten.at/nachrichten/meinung/kommentar/Kommentar;art13612,808780:

"... Das Mitglied der schlagenden Verbindung „Vandalia“ hatte von Jugend an Kontakte zu Rechtsextremisten. ..."

Karl Schnell und Gudenus sprachen von „Umvolken“.

2000 und 2014 sind FPOe-abgeordnete mit Kornblumen im Parlament aufgetreten.


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Die eingebrachte Beschwerde betrifft eine parteipolitische und wahlpolitische Werbung. Dies fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2.4. Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung, die anderen Gesetzmäßigkeiten und Marktbedingungen unterliegt als Wahlwerbung.

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.