Wenn man schon keine Damen aufreizend ablichten darf, finde ich es auch nicht in Ordnung, dass Männer so dargestellt werden. Der nackte Oberkörper des Mannes hat auch nichts in der Werbung verloren.
Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.