„Die RUNDschau“ Ausgabe 11/15

08.02.2016


Bild

Wie im Anhang ersichtlich wird auf Seite 8 unter der Rubrik „Region“ nur Werbung veröffentlicht, die zudem kaum als solche leicht zu erkennbar ist. Die Bezeichnungen sind zudem kleiner als die sonstige Druckschrift und interessanterweise verwendet man nur auf dieser Seite zwei verschiedene Begriffe: Werbung und Anzeige. Auf dieser Seite vermutet man durch die Überschrift „Region“ einen Artikel aus der Region – aber es ausschließlich nur Werbung. Kein einziger redaktioneller Text ist gegeben. Dies könnte eine Verletzung des Prinzips der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten sowie Täuschung der Leserinnen und Leser der Lokalzeitung „Die Rundschau“ darstellen.


Bild

Die Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.