Glock's "Horses and Stars" oder "Guns and horses"

17.01.2016


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Geschätzter Werberat, seit einigen Tagen ist auf mehreren Plakatwänden in Villach das beigefügte Werbe-Sujet des "Glock-Horse-Performance-Centers" angebracht. Ich möchte auf die Paragraphen 1.2.1. (Werbung trägt soziale Verantwortung), 1.3.1.1. (Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.), 1.3.1.5. (Werbung darf weder Angst noch Furcht erzeugen. Angst - und Furcht erregende Darstellungen und Aussagen dürfen nur dann erfolgen, wenn sie zu einem klugen, vernünftigen, rechtskonformen und sicheren Verhalten animieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Furcht -und Angst erregende Darstellungen in einem angemessenen Verhältnis zu der jeweiligen realen Gefährdung zu stehen haben.) 1.3.1.6 „Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig zu beurteilen sind.“ und vor allem auf den Paragraphen 1.3.1.7. ("Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.") hinweisen, die sich in meinem Empfinden in dieser Bewerbung keineswegs wiederspiegeln. Bewerbung auch deshalb, da in meiner Warnehmung der Namen Glock nicht nur für Pferde-Veransaltungen, sondern vor allem für Waffenhandel steht. Abgesehen von meinem subjektiven Unverständniss für die fehlende Feinfühligkeit in einer ohnehin angespannten Gesellschaftslage, sehe ich vorangehend genannte Paragraphen und somit den "Ethik-Kodex der Werbewirtschaft" verletzt und ersuche Sie daher die Ihnen möglichen Schritte einzuleiten. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Werbesujets des Unternehmens Glock „Horses and Stars“ die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sieht im Hinblick auf das beanstandete Werbe-Sujet eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1 Allgemeine Werbegrundsätze sowie 1.3 Gewalt.

Das beanstandete Plakat bewirbt ein Reitevent- bzw. ein Reitturnier. Es zeigt einen weißen Schimmel im Nebel eines violetten Universums. Die sehr prominent im Hintergrund abgebildete Schusswaffe steht im verzerrten Kontext zu der in lieblichen Farben gehaltenen Gesamtaufmachung.

Im Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft wird darauf hingewiesen, dass Werbung im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, damit soziale Verantwortung trägt und Auswirkungen auf die Gesellschaft hat. Daher muss bei der Gestaltung auf die ethisch- moralischen Werte einer Gesellschaft Rücksicht genommen werden.

Als besonders kritisch und ethisch fragwürdig wurde daher das gesamte Design bewertet, da es eine Verharmlosung von Waffen impliziert und der besonderen Gefahr, welche von Waffen ausgeht nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Damit liegt ein erheblicher Bruch mit dem Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft vor, im Detail in den nachfolgenden Punkten:

 

 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze:

 1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr. 

1.3 Gewalt:

1.7. Bei der Bewerbung von Waffen muss darauf geachtet werden, dass der besonderen Gefahr, die bei deren Verwendung ausgeht, unbedingt Rechnung getragen wird.

1.1. Werbung darf sich keiner gewalttätigen, Gewalt verharmlosenden, Gewalt ästhetisierenden oder Gewalt verherrlichenden Inhalte bedienen.

1.6. Werbung darf keine Inhalte transportieren, die zwar vordergründig nicht gewalttätig erscheinen, im Gesamtzusammenhang aber als gewalttätig zu beurteilen sind.