Nicht gekennzeichnete Werbung

04.01.2016


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Der Standard hat in seiner Online Ausgabe einen offensichtlich bezahlten Artikel veröffentlicht welcher nicht als Werbung gekennzeichnet ist: http://derstandard.at/2000025030402/Dicht-bleiben-Haarausfall-kann-viele-Ursachen-haben


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich dieser Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.